Begriffserklärungen & Definitionen

BGR 198
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BGR 198

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Zone 2
Explosionsgefahr

EXPLOSIONSFÄHIGE ATMOSPHÄRE

(Bereiche, in denen Betriebsmittel zum Einsatz vorgesehen sind)
Zone 2:
Bereich, in dem nicht damit zu rechnen ist, daß explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt, und wenn sie dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig.